Jedem Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1-5 stehen hier monatlich 125,- Euro zur Verfügung. Diese 125,- Euro sammeln sich wie auf einem Sparkonto an und können bis zum 30.06. des Folgejahres, auch in Summe verbraucht werden.

Der Entlastungsbetrag steht für folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Stundenweise Haushaltshilfe (PflegeHilfePlus)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag