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Stundenweise Haushaltshilfe2021-06-28T23:46:48+02:00

Zulassung nach § 45 a SGB XI

Abrechnung mit allen Pflegekassen

Geschulte Mitarbeiter aus der Region

Schnelle und individuelle Hilfe

Stundenweise Haushaltshilfe

Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten. Anfänglich werden oftmals nur kleine Hilfen bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens benötigt. Das Angebot der stundenweisen Haushaltshilfe soll genau diesem Bedarf gerecht werden. Die bei uns beschäftigten Mitarbeiter haben ihren Wohnsitz in verschieden Orten der Region. Wir organisieren die Einsätze jeweils wohnortnah. Das ermöglicht kurze Anfahrten und Einsätze im Bodenseekreis, im Landkreis Ravensburg und im Landkreis Lindau.

Leistungsumfang

Einkaufen, Kochen und gemeinsames Essen

Putzen und Pflegen des Haushalts

Waschen und Bügeln der Wäsche

Botengänge zur Post/Apotheke/etc.

Gesellschaft leisten Spazieren gehen oder Spiele spielen

Garten- und Winterdienst

Als zugelassener Dienstleister für haushaltsnahe Serviceleistungen nach § 45a SGB XI können wir direkt mit allen Pflegekassen abrechnen.

Vier Schritte bis zu Ihrer Entlastung:

1. Persönliches Gespräch

Unser geschultes Team berät Sie vor Ort. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Pflege- und Wohnsituation ein.Wir beraten Sie zudem über die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse, damit Sie alle zur Verfügung stehenden Budgets für unsere Dienstleistung nutzen können. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung dieser Mittel.

2. Bedarfsermittlung

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen kurzen Anamnesebogen. Darin erfassen wir Ihr Pflegebild und Ihre häuslichen Gegebenheiten, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auf den Einsatz bei Ihnen vorbereiten können. Hier notieren wir auch, welche Aufgaben bei Ihnen erledigt werden sollen.

3. Einsatzplanung

Jetzt kennen wir Sie als unseren Kunden und welche Aufgaben bei Ihnen zu erledigen sind. Passend dazu beauftragen wir eine/n unserer Mitarbeiter/innen mit dem Einsatz bei Ihnen.

4. Beginn Ihrer Entlastung

Zur vereinbarten Zeit geht es los und Sie werden entsprechend Ihrer Wünsche von uns unterstützt und entlastet.

Leistungen der Pflegekasse

Als zugelassener Dienstleister für haushaltsnahe Serviceleistungen nach § 45a SGB XI können wir die erbrachten Leistungen direkt mit allen Pflegekassen abrechnen, falls der Betroffene einen Pflegegrad besitzt. Dann stehen drei Leistungsbereiche für die Abrechnung zur Verfügung.

Wir erstellen Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gerne eine individuelle Budgetplanung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab?2021-04-29T01:04:23+02:00

Wir übernehmen gerne die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie!
Selbstverständlich können Sie die Rechnungen aber auch selbst bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Kommt zu jedem Einsatz dieselbe Mitarbeiterin / derselbe Mitarbeiter?2021-04-29T00:56:18+02:00

Unser Ziel ist es, dass zu jedem Einsatz dieselbe Mitarbeiterin oder derselbe Mitarbeiter kommt. Jedoch ist die Zusammenarbeit von beiden Seiten her immer freiwillig. Sollte einmal der Kunde oder auch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit der Zusammenarbeit unzufrieden sein, dann organisieren wir einen Wechsel.

Wie lange ist ein stundenweiser Einsatz?2021-04-29T00:57:10+02:00

Ein Einsatz sollte mindestens 2 Stunden lang sein. Sonst machen wir keine Vorgaben und Sie können Ihre Wünsche uns Vorstellungen für mögliche Einsätze gerne mit uns besprechen und wir machen dann eine entsprechende Planung.

Was passiert, wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter krank ist oder Urlaub hat?2021-04-29T00:57:43+02:00

Bei planbaren Ausfällen, wie beispielsweise einer Urlaubszeit, versuchen wir frühzeitig einen Ersatz zu organisieren. Sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter plötzlich erkranken oder ausfallen, dann versuchen wir auch hier schnell einen Ersatz zu organisieren oder wir bitten Sie, dass der Termin einmal ausfällt.

Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?2021-04-29T00:58:21+02:00

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine immer mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin berechnen.

Wann sollte ich mich für eine stundenweise Haushaltshilfe entscheiden?2021-04-29T01:00:23+02:00

Ab dem Pflegegrad 1 können Sie eine stundenweise Haushaltshilfe über die Budgets der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Sehr gerne versorgen bzw. unterstützen wir Sie auch ohne einen anerkannten Pflegegrad. Immer dann, wenn Sie sich selbst nicht mehr in der Lage sehen, die Hauswirtschaft oder Einkäufe selbst zu erledigen. Dies kann beispielsweise auch nur vorübergehend nach einer Operation der Fall sein.
Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie unverbindlich.

Worauf sollte man bei einer stundenweisen Haushaltshilfe achten?2021-04-29T01:01:03+02:00

Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass entsprechende Dienstleister eine Zulassung nach § 45 a SGB XI haben. Mit dieser Zulassung können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden und zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass entsprechend geschultes Personal zu Ihnen in den Einsatz kommt. Darüber hinaus sollte auch das Preis-Leistungsverhältnis stimmen.

Vertrauen schafft zusätzlich eine persönliche Erstberatung und ein persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Zeit des Dienstleistungsverhältnisses.

Was passiert mit ungenutzten Budgets aus der Pflegekasse?2021-04-29T01:01:29+02:00

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich spart sich wie bei einem Sparbuch monatlich über das Jahr hinweg an. Diese angesammelten Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.
Die Pflegesachleistungen sparen sich hingegen nicht an und können nur monatlich bis zum Höchstbetrag genutzt werden.
Das Budget aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wiederum steht mit 2418 Euro einmalig für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum 31.12. eines Jahres.

Wir beraten Sie kostenlos & unverbindlich – Rufen Sie gerne an – 07528 9218178

Oder senden Sie uns eine E-Mail an: kontakt@pflegehilfe.plus

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