Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht wird können Sie Leistungen der Kurzzeitpfleg nutzen (1.612,- Euro/Jahr). Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll, z.B. bei Krankheit, Urlaub, Überlastung etc. der Pflegekraft