Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass entsprechende Dienstleister eine Zulassung nach § 45 a SGB XI haben. Mit dieser Zulassung können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden und zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass entsprechend geschultes Personal zu Ihnen in den Einsatz kommt. Darüber hinaus sollte auch das Preis-Leistungsverhältnis stimmen.

Vertrauen schafft zusätzlich eine persönliche Erstberatung und ein persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Zeit des Dienstleistungsverhältnisses.