Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich spart sich wie bei einem Sparbuch monatlich über das Jahr hinweg an. Diese angesammelten Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.
Die Pflegesachleistungen sparen sich hingegen nicht an und können nur monatlich bis zum Höchstbetrag genutzt werden.
Das Budget aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wiederum steht mit 2418 Euro einmalig für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum 31.12. eines Jahres.