Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?
										
				
- Pflegegrad 1 – 2,5 bis 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
 
- Pflegegrad 2 – 27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
 
- Pflegegrad 3 – 47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
 
- Pflegegrad 4 – 70 bis unter 90 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
 
- Pflegegrad 5 – 90 bis 100 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 
							 
																									
		
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