Der Gesetzgeber hat geregelt, dass im Pflegegrad 2 und 3 ein Beratungseinsatz aller sechs Monate und in den Pflegegraden 4 und 5 aller drei Monate erfolgen soll. Dazu beauftragen Sie separat einen ambulanten Pflegedienst, der die Kosten für die Beratungsleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Ihr übliches Pflegebudget wird nicht angegriffen.