In der 24-Stunden-Pflege
Aktuell üben alle von uns vermittelten Pflege- und Betreuungskräfte systemrelevante Tätigkeiten aus und haben daher grundsätzlich das Recht auf Einreise nach Deutschland.
Die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen zieht keine Quarantäne nach sich:
- die Betreuungskräfte werden innerhalb von 48 Stunden vor der Reise nach Deutschland mit einem, den aktuellen Vorschriften entsprechendem, Testverfahren Das Testergebnis wird schriftlich vorgelegt, kann in Ausnahmen auch nachgesendet werden.
- Jede Betreuungskraft hat Ihre Einreise nach Deutschland auf der Seite einreiseanmeldung.de anzuzeigen oder ersatzweise führt die Person eine so genannte Aussteigekarte bei der Reise mit sich. Diese wird nach der Anreise vom Dienstleister an das zuständige Gesundheitsamt weitergereicht.
Kann der vorgeschriebene Test nicht vor der Reise nach Deutschland durchgeführt werden, kann die Betreuungskraft dennoch anreisen und muss den Test in Deutschland innerhalb von max. 14 Tagen nachholen. Bis zum Test ist eine Quarantäne einzuhalten. Die Quarantänedauer nach dem Test bestimmt das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Um uns Allen mehr Sicherheit zu verschaffen, absolvieren die Betreuungskräfte unserer Kooperationspartner unmittelbar vor der Abreise aus dem Heimatland (Buseinstieg) einen zusätzlichen Schnelltest. Die Kosten hierfür trägt der Dienstleister.
Bei der stundenweisen Haushaltshilfe
Alle Mitarbeiter setzen die vorgeschriebenen Pflegehilfsmittel ein und arbeiten mit Gesichtsmasken, Handschuhen und Desinfektionsmitteln.
Es besteht die Pflicht zur Selbstauskunft der Mitarbeiter über Covid-19- Symptome in den letzten 14 Tagen: kein Kundenkontakt bei erhöhter Körpertemperatur, Erkältungsanzeichen oder Geschmacksirritationen.
Es regelmäßige Aufklärungs- und Beratungsgespräche zur aktuellen gesellschaftlichen und gesetzlichen Entwicklung mit Handlungsempfehlungen.
Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen bei den bekannten öffentlichen Stellen, wie z. B. dem Robert-Koch-Institut, den Gesundheitsämtern usw.