Zu den Aufgaben der Betreuungskräfte gehören grundsätzlich die Hauswirtschaft und die Grundpflege. Leistungen der so genannten Behandlungspflege können nicht übernommen werden. Die Behandlungspflege übernimmt ggf. weiterhin ein ambulanter Pflegedienst und rechnet die Kosten zur Krankenkasse ab. Ihr Pflegebudget wird in diesem Fall nicht verbraucht.