Seit dem 10. April 2018 hat Bayern, als erstes und bisher einziges Bundesland, ein Landespflegegeld beschlossen. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen werden ab Pflegegrad 2 und höher 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr (zusätzlich zu den üblichen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch) ausgezahlt. Beim Landespflegegeld handelt es sich um eine staatliche Fürsorgeleistung und somit nicht um eine steuerpflichtige Einnahme.