Ja. Nach § 40 b SGB XI wird je nach Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 4.000,- Euro gewährt. Ändert sich die Pflegesituation durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und werden ergänzende Maßnahmen notwendig, so gilt die als eine neue Situation und Sie können den Zuschuss erneut beantragen.